| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, einem Schatzmeister, mindestens einem weiteren Beisitzer sowie ggf. stellvertretenden Vorsitzenden und stellvertretenden Schatzmeistern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |