| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und dem Vizepräsidenten Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein. Je zwei Vizepräsidenten vertreten gemeinsam. |