Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zur Zahlung von Beträgen über 25,00 EUR ist der Kassenwart nur mit Zustimmung des Vorsitzenden berechtigt.