| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und bis zu zwei Beisitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende sind alleinvertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 250,00 EURO sind durch den/die Schatzmeister/in und ein weiteres Vorstandsmitglied zu bestätigen. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert über 2500,00 EURO sind für den Verein nur verbindlich, wenn Vierfünftel der Vorstandsmitglieder zugestimmt haben. |