Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsbefugt.