Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitz, der Stellvertretung und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitz oder der Stellvertretung allein. Der Kassenwart ist nur gemeinsam mit dem Vorsitz oder der Stellvertretung vertretungsberechtigt.