Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und den fünf Vizepräsidenten.
Der VVB wird gerichtlich und außergerichtlich von dem Präsidenten und den Vizepräsidenten in der Weise vertreten, dass jeweils zwei von ihnen, darunter der Präsident oder der Vizepräsident mit dem Geschäftsbereich Finanzen und Verwaltung, gemeinschaftlich handeln müssen.