Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird in allen gerichtlichen Angelegenheiten durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, in allen außergerichtlichen Angelegenheiten durch mindestens ein Vorstandsmitglied.