Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist insoweit beschränkt, als bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500,- Euro, bei der Anstellung und Entlassung von Arbeitnehmern und bei der Anmietung von Geschäftsräumen die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam erfolgt.