Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden sind einzelvertretungsberechtigt.