Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten sowie weiteren Präsidiumsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder die Vizepräsidenten jeweils allein oder durch ein weiteres Präsidiumsmitglied gemeinsam mit dem Präsidenten oder einem Vizepräsidenten .