Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen: dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinschaftlich vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.