Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Vorstandsmitglied für Brandenburg, dem Vorstandsmitglied für Mecklenburg-Vorpommern und dem Vorstandsmitglied für Berlin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.