Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden sowie die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.