Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der erste Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte über Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, Arbeitsverträge, Grundstücksgeschäfte und Verträge mit einem Geschäftswert von mehr als 5.000 EUR können nur durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied getätigt werden.