Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Präsident, der Stellvertreter und der Schatzmeister sind jeweils allein zur Vertretung befugt.