Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen der beiden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Geschäftsführer oder dem Schatzmeister.