| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Geschäftsführer als geschäftsführendes Vorstandsmitglied, dem Schatzmeister und bis zu fünf Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder durch den Geschäftsführer als geschäftsführendes Vorstandsmitglied jeweils allein oder einen Stellvertreter mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Zu Rechtsgeschäften, durch die der Verein zu Leistungen im Wert von mehr als 30.000 EUR verpflichtet wird, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |