Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Finanzbeauftragten und seinem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 1.000 Euro erfordern die Zustimmung der Mitgliederversammlung.