Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten, dem zweiten Vizepräsidenten, dem ersten Schatzmeister und dem zweiten Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste Schatzmeister bzw. der zweite Schatzmeister vertritt nur gemeinsam mit dem Präsidenten oder einem Vizepräsidenten.