| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern, dem ersten und zweiten Vorsitzenden, und maximal fünf Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten und zweiten Vorsitzenden jeweils allein oder von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam. |