| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, und zwar den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden, gemeinsam mit dem Schatzmeister als Vorstand gem. § 26 BGB vertreten. |