| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus maximal fünf Mitgliedern, dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |