| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein bis zwei Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Protokollführer und bis zu drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam,
wobei dazu immer ein Vorsitzender gehören muss. |