| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Bei Rechtsgeschäften, durch die der Verein Verbindlichkeiten im Gesamtwert von unter 1.000,00 EUR pro Rechtsgeschäfte begründen soll, ist jedes Vorstandsmitglied zur alleinigen Vertretung berechtigt. |