Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme von Darlehen ab 500,00 Euro.