Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 5.000 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.