Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Finanzsekretär, dem Schatzmeister, dem Organisationsreferenten, dem Schriftführer und der Frauenbeauftragten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.