Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die beiden Präsidenten gemeinsam oder durch einen Präsidenten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.