| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied/Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften im Wert von jeweils mehr als 30.000,--EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |