Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands gegenüber Dritten wird in der Weise beschränkt, dass zu rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen über einem Wert von 1000,- Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.