Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 2.000,00 EUR verpflichren, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstands.