Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird nach außen durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied, im Verhinderungsfalle des Vorsitzenden durch dessen Stellvertreter und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten.