Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Personen, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und den Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.