Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands gegenüber Dritten wird in der Weise beschränkt, dass zur Aufnahme von Darlehen die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.