| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu fünf Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzender sowie bis zu zwei Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Der Vorsitzende und die beiden Stellvertreter vertreten jeweils allein. |