Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der/die Vorsitzende ist alleinvertreungsberechtigt.