Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten jeweils gemeisam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.