| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und maximal drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Abschluss von Verträgen, die einen Gesamtbetrag von 5.000,00 EUR übersteigen, bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |