Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter und dem zweiten Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.