Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.