Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzenden jeweils allein, ansonsten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500 Euro vertreten stets zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.