Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von jeweils über 5.000 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.