Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei geschäftsführenden Vorsitzenden und jeweils mindestens einem Personalwesen-Vorsitzenden, Öffentlichkeitsarbeit-Vorsitzenden und einem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzenden und den Schatzmeister jeweils allein.