Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis sechs Personen, darunter der Vorsitzende, bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden, der Schatzmeister und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende.