Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem rechnungsführenden Vorstandsmitglied und drei weiteren Vorstandsmitgliedern, darunter der Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
einzelvertretungsbefugt innerhalb des Wirkungskreises: Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung einschließlich der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.