| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und maximal acht Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 2.000 EUR sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.
Entscheidungen über Vorhaben oberhalb von 10.000 EUR trifft die Mitgliederversammlung |