Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften über eine Belastung von mehr als 500,00 EUR bedarf es eines Beschlusses des erweiterten Vorstands.