Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters und von einem weiteren Vorstandsmitglied.