Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein. Der Schriftführer vertritt gemeinsam mit einem der Vorsitzenden.